Krankheit?

 

Sollte Ihr Kind einmal erkrankt sein und nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir um telefonische Benachrichtigung im Sekretariat vor Unterrichtsbeginn des ersten Fehltages*. (0611 -317255 / AB)


Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, wenn es wieder zur Schule kommt. Sie können diese auch einfach in diesem Schulplaner auf Seite 108 eintragen.

 

*„Die Grundschulen sollen bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens unmittelbar nach Unterrichtsbeginn die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen können. Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren.  (Hess. Schulgesetz Erster Teil, Grundlagen §2,3)“   

 

 

Läusen?

Wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse festgestellt haben:

 

  1. Informieren Sie bitte sofort die Schule und ggf. die Betreuung.  Diese melden es (anonym) ans Gesundheitsamt. So wird auch bei Klassenkameraden kontrolliert und eine Weiterverbreitung verhindert.
  2. Beginnen Sie gleich eine Behandlung mit speziellem Läusemittel (aus der Apotheke, z.B. Infectopedicul, Goldgeist forte, Jacutin, Mosquito Läuse Shampoo), und wiederholen Sie diese nach der Packungsbeilage (am 8. Tag), bis Sie bei weiteren Kontrollen (alle 4 Tage) nichts mehr finden.
  3. Untersuchen Sie alle anderen Familienmitglieder und behandeln Sie diese ggf. ebenfalls.
  4. Nach der ersten Behandlung darf Ihr Kind wieder in die Schule kommen.

 

So überprüfen Sie einen Läuseverdacht:

  1.  Nach dem Haarewaschen viel Haarspülung aufs nasse Haar auftragen und nicht auswaschen.
  2. Mit einem Nissenkamm (aus der Apotheke) strähnenweise durchs Haar kämmen und den Kamm auf einem weißen Tuch abstreifen.
  3. Das abgestreifte Material genau (mit der Lupe) untersuchen und ggf. eine Behandlung beginnen.

 

dem Wunsch nach Beurlaubung vom Unterricht?

 

- in besonders begründeten Ausnahmefällen: schriftlicher Antrag der Eltern

-> bis zu 2 Tage: Die Entscheidung trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.


->
ab 3 Tagen: Die Entscheidung trifft der Schulleiter.



-> in Verbindung mit Ferienzeiten:

Die Entscheidung trifft der Schulleiter. Hier ist der Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Beurlaubung zu stellen und wird nur beim Vorliegen dringender Gründe genehmigt. Hierzu zählt  z.B. ausdrücklich nicht das Antreten eines günstigen oder vorzeitigen Fluges.

 

 


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Umgang mit Infektionskrankheiten - Meldepflicht u.a.
vom Gesundheitsamt Wiesbaden
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