… Krankheit? |
Sollte Ihr Kind einmal erkrankt sein und nicht am Unterricht teilnehmen können, bitten wir um telefonische Benachrichtigung im Sekretariat vor Unterrichtsbeginn des ersten Fehltages*. (0611 -317255 / AB)
*„Die Grundschulen sollen bei nicht bekannten Gründen des Fernbleibens unmittelbar nach Unterrichtsbeginn die Eltern von der Abwesenheit in Kenntnis setzen, damit diese gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen können. Sind die Eltern nicht zu erreichen, muss die Schule in Abwägung des Einzelfalls entscheiden, ob es zum Schutz des Kindes notwendig erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu informieren. (Hess. Schulgesetz Erster Teil, Grundlagen §2,3)“
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… Läusen? |
Wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse festgestellt haben:
So überprüfen Sie einen Läuseverdacht:
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… dem Wunsch nach Beurlaubung vom Unterricht? |
- in besonders begründeten Ausnahmefällen: schriftlicher Antrag der Eltern -> bis zu 2 Tage: Die Entscheidung trifft die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer.
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